Trauung

Sie möchten sich kirchlich trauen lassen und haben dazu eine Frage? Kein Problem. Wir haben die passenden Antworten auf (fast) alle Fragen.

 

Warum eine kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben, zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.

 

Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat?

Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

 

Müssen Braut und Bräutigam in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können?

Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Ist ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, findet vor der Trauung eine Unterweisung im evangelischen Glauben statt. Die Konfirmation ist anzustreben.

 

Wo und wann muss man eine kirchliche Trauung anmelden?

Eine kirchliche Trauung sollte bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer der örtlichen Kirchengemeinde rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe.

 

Kann man auch in einer Kirche heiraten, zu der man nicht als Gemeindemitglied gehört und den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?

Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).

 

Darf ein Ehepartner katholisch sein, wenn man evangelisch heiraten will?

Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.

Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.

 

Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?

Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,

wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist.

wenn einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z. B. ein christlich-muslimisches Paar). Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann allerdings eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung stattfinden. Diese gottesdienstliche Feier ist keine Trauung und wird nicht ins Stammbuch eingetragen. Es kann allerdings eine Bescheinigung ausgestellt werden.

wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt.

wenn ein Ehepartner sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich gemacht wird oder wenn die Trauung in der Gemeinde Ärgernis erregen würde.

Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.

 

Kann ein geschiedener Mensch ein zweites Mal kirchlich heiraten?

Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin.

 

Wie ist es mit gleichgeschlechtlichen Paaren, die ihre Lebenspartnerschaft haben amtlich registrieren lassen?

Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2014 in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Analog zur Trauung setzt diese Segnung die öffentlich-rechtliche Eintragung der Lebenspartnerschaft voraus. Die entsprechende Bescheinigung ist der Pfarrerin oder dem Pfarrer vorzulegen.

Ein Gottesdienst zur Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares kann ohne jede Einschränkung seiner Öffentlichkeit stattfinden. Eine der zu segnenden Personen muss evangelisch sein. Pfarrerinnen und Pfarrer sind zuständig, wenn eine der beiden zu segnenden Personen zu ihrer Gemeinde gehört.  Pfarrerinnen und Pfarrer, die eine solche Segnung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, sind nicht dazu gezwungen. In solchen Fällen wird eine andere Lösung gefunden. 

 

An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden?

Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar. Trauungen sollen allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich.

 

Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden?

In vielen Gemeinden wird aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung auf Wunsch des Ehepaares ein Gottesdienst gefeiert. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt.

 

Und: geht auch was von Silbermond?

Welche Musikwünsche im Einzelnen möglich sind, muss im Gespräch zwischen der Pfarrerin/dem Pfarrer und den Angehörigen einvernehmlich geklärt werden. Viele Musikstücke lassen sich im Vollzug der Amtshandlung interpretierend aufnehmen, insbesondere, wenn sie in der Biografie der Betroffenen verankert sind. Bei Konflikten sollte überlegt werden, ob das Anliegen eines säkularen Musikstückes ebenso durch ein geistliches Lied zum Ausdruck gebracht werden kann.