Konzept der Ev. Christus-Kirchengemeinde Herten zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vom 8.12.2022

Anfang 2021 trat in der Evangelischen Kirche von Westfalen das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kraft (KGSsG - Gesetzestext hier). Seit dem sind alle Kirchengemeinden, Einrichtungen und Organe unserer Landeskirche verpflichtet, für ihre Arbeit Schutzkonzepte vorzulegen, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt und grenzüberschreitendem Verhalten erschweren und verhindern.

Das Presbyterium unserer Kirchengemeinde hat sein Schutzkonzept für alle Arbeitsbereiche und Häuser unserer Kirchengemeinde per Beschluss vom 8. Dezember 2022 verbindlich gemacht. Als Bestandteil der Hausordnung ist es für Gastgruppen und Besucher ebenso verbindlich wie für unsere gemeindeeigenen Angebote.

Unser Schutzkonzept können Sie hier herunterladen. (Link folgt)

Die Selbstverpflichtung unserer Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen finden Sie hier. (Link folgt)

Unser Verhaltenskodex

Personen, die kirchliche Angebote der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde wahrnehmen oder als mitarbeitende Person tätig sind, sind vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen. Insbesondere gilt dies für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Alle Mitarbeitenden halten sich an die nachfolgenden Verhaltens-grundsätze:

● Unsere Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen, dabei achten wir die Würde aller Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

● Die Mitarbeitenden kennen ihre Rolle und Funktion als Vertrauens- und Autoritätsperson und gehen jederzeit verantwortlich damit um.

● Sexuelle Kontakte (auch einvernehmlich) sind mit diesem Rollenverständnis sowie mit dem kirchlichen Schutzauftrag unvereinbar und daher unzulässig (Abstinenzgebot).

● Die Mitarbeitenden tragen dazu bei, Kindern und Jugendlichen ein sicheres, förderndes und ermutigendes Umfeld anzubieten. Dabei gehen sie verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und respektieren die individuellen Grenzen, im Besonderen die Intimsphäre sowie die persönlichen Schamgrenzen (Distanzgebot).

● Bereits unangemessene Verhaltensweisen, die die Grenze der sexualisierten Gewalt nicht überschreiten, werden nie toleriert. Ihnen wird aktiv entgegengetreten.

● Die Mitarbeitenden tolerieren weder körperliche noch verbale Gewalt und beziehen aktiv Stellung gegen alle Formen diskriminierenden, gewalttätigen, rassistischen und sexistischen Verhaltens.

● Die Mitarbeitenden nehmen Vernachlässigung und Gewalt sowie Anzeichen auf diese bewusst wahr.

● Die Mitarbeitenden kennen die benannten Ansprechpartner und die im Konzept der Ev. Christus-Kirchengemeinde vorgesehenen Maßnahmen für den Fall, dass Hilfe als notwendig erkannt wird. Sie handeln gemäß diesen Richtlinien.

Ansprechpartner

Allen Personen, die kirchliche Angebote der evangelischen Christus Kirchengemeinde Herten wahrnehmen oder als mitarbeitende Person tätig sind, stehen die nachfolgend benannten Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Sie sind für alle Anfragen im Zusammenhang mit Verhaltensweisen zuständig, bei denen die Würde einer Person verletzt worden sein könnte, insbesondere zählen dazu:

● die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema „sexualisierte Gewalt“

● eine diesbezügliche erste und vorläufige Beratung,

● die Entgegennahme von Beschwerden bzw. von Verdachtsfällen

● die Weiterleitung dieser Informationen an zuständige, neutrale Stellen.